Wir arbeiten daran, Teltow fahrradfreundlicher zu machen!

Radfahren in Teltow kann Freude bereiten ... wenn man die richtigen Wege kennt und die den Radfahrer benachteiligten Straßen meidet.

Wir sind Teltower, die gerne mit dem Rad in Teltow die täglichen Wege erledigen. Es sind die kleinen Hindernisse, die den Radfahrer benachteiligen und zum Verkehrsteilnehmer 3. Klasse abstufen. Von den Verkehrsplanern der Stadt Teltow irgendwo in den Rand gedrängt, getrennt vom Autoverkehr und mit dem Fußgängerverkehr auf schmale Borde an den Rand gedrängt. Hier drohen Konflikte zwischen dem Radverkehr und den Fußgängern. Während sich der Autoverkehr auf breiten Fahrbahnen durch Teltow den Weg bahnt, werden Radfahrer auf den überwiegend gemeinsamen Rad- und Gehweg verbannt.

Eine Anfrage über die SVV der Stadt Teltow zielte auf die Freigabe der Busspuren in Teltow für den Radverkehr. Eine Regelung, die in vielen Städten mit deutlich mehr Busverkehr der Welt selbstverständlich ist, wurde abgelehnt.

Stattdessen muss der Radfahrer hier langsam an der unübersichtlichen Haltestelle vorbeifahren. Eine Mischverkehrsfläche, die nicht mit einer zügigen Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Radfahrers verantwortlich befahren werden kann.  Eine Verkehrspolitik der 70er Jahre. Hat Teltow keinen Mut zur modernen Verkehrsplanung?

 

 

 

Einbahnstraßen können für den Radverkehr freigegeben werden. In Teltow ist in den letzten Jahren ein irrer Schilderwald mit widersprüchlichen Aussagen entstanden. Diese Schilderkombination ist nach StVo nicht möglich anzuweisen.

 

 

 

 

 

Auch Straßenbaustellen sollen vernünftige Spuren für den Radverkehr in beiden Richtungen ausweisen. An Baustellen finden wir in Teltow immer wieder den Hinweis "Radfahrer absteigen". Hier fordern wir ein Umdenken der Stadtverwaltung. Die benachbarten Städte Berlin und Potsdam entwickeln sich in eine völlig entgegengesetzte Richtung, die Alternative zum Autoverkehr für die kurzen innerörtlichen Wege zu schaffen.

Abb. links: Auch eine Schilderkreation aus Teltow (Ruhlsdorfer Str.): Ein Gebotsschild mit Zusatzschild: Das was oben im blauen Schild dargestellt wird, steht in Schriftform nochmals drunter. Schilderwald. Da es keine alternative Route gibt, wird hier in alle Richtungen geradelt. Glückliche Verkehrslenkung ist, wenn die Lösungen auch angenommen werden.

 

 

Radspuren auf den Fahrbahnen oder teilweise baulich von der Fahrbahn getrennt würden ein zügiges und umweltfreundliches Vorankommen in der Region für die täglichen Wege ermöglichen.
Teltow profitiert vom Nutzen, den Anteil des Radverkehrs deutlich zu steigern. Ein Schutz vor Feinstaub- und Stickoxidbelastung, die mit der zunehmenden Siedlungsdichte in den Berufsverkehrszeiten nicht spurlos an unserer Region vor der Berliner Stadtgrenze vorbeizieht. Teltow wird leiser und sauberer durch mehr Radverkehr. Teltow braucht Radrouten, die auch mit e-bikes, Fahrradanhänger oder Lasträder befahrbar sind. Radwege mit einer Breite von 50 cm in der Lichterfelder Allee sind heute (und waren beim Bau der Fahrbahn in den 90er Jahren schon) nicht mehr zeitgemäß.
Wir möchten Teltow mitgestalten zu einer fahrradfreundlichen Stadt. Wir wollen mit der Stadtverwaltung einen Fahrradmasterplan erstellen, der sich in die Radwegeplanung der Region einfügt.

  • Stärkung der Hauptrouten aus Teltow heraus nach Potsdam und Berlin Charlottenburg / Steglitz
  • Ein innerörtliches Radwegenetz zur Verbindung der Wohngebiete mit den Gewerbestandorten und Bildungseinrichtungen
  • Sichere Schulwege: Mehr Schülern die Möglichkeiten geben auf ein auf die Schulstandorte ausgerichtetes Radroutennetz nutzen zu können mit dem Ziel den "Eltern-Bringdienst-per-PKW" einzudämmen und so Verkehr reduzieren und sichere Situationen vor den Schulen zu schaffen.
  • Ausbau und Ausschilderung der touristischen Radrouten ab den beiden Bahnhöfen über die ehemaligen Rieselfelder und Anbindung an den Fontane-Wanderweg sowie entlang des Teltowkanals Richtung Potsdam
  • Planeinsicht bei Straßenneubauten (je nach Zuständigkeit bei Stadt oder Landkreis), um bei künftigen Straßenneubauten die Interessen des Radverkehrs berücksichtigt zu wissen.
  • Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Hochbordradwege sollen ein Angebot für Kinder und unsichere Verkehrsteilnehmer sein. Der Radfahrer soll selbst entscheiden, ob er aufgrund seiner gefahrenen Geschwindigkeit sicherer auf der Fahrbahn aufgehoben ist.

Wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen möchten, melden Sie sich bei uns! Kommen Sie zu unseren ADFC Ortsgruppentreffen und bringen Sie ihre Ideen mit ein. Lassen Sie uns gemeinsam die Signale auf ein grünes Teltow schalten.

Mehr Rad kann Teltow nicht schaden!

 

MaJu, 27.02.2017

Bürgermeistertour 2020
Bürgermeistertour 2020 © openstreetmap

Bürgermeistertour 2020


 

Wir vom ADFC-Teltow führen jedes Jahr eine Radtour mit unserem Bürgermeister und dem Leiter der Verkehrsbehörde durch, um auf Brennpunkte in unserer Radinfrastruktur hinzuweisen und zu Lösungsansätzen zu kommen.

 

Die Tour im Jahr 2020 fand am 17.09.2020 statt und dabei wurden die folgenden Punkte in Teltow angefahren:

 

  1. Lichterfelder Allee

    Zwischen der Hauffstr. und der Hannemannstr. ist stadtauswärts der Radweg wegen des schlechten Zustandes abgeordnet, teilweise besteht ein dauerhaftes Halteverbot, teilweise ein zeitlich Eingeschränktes.
    In diesem Bereich soll auf der Fahrbahn ein Radweg mittels durchgezogener weißer Linie markiert werden.

    Da der Radweg zwischen der Fritz-Reuter-Straße und der Hauffstr. sich in ebenso schlechtem Zustand befindet, soll überprüft werden, ob auch in diesem Bereich der „Radweg“ abgeordnet werden und  auf die Fahrbahn verlegt werden kann.

    Diese beiden Maßnahmen sollen im Hinblick auf den bevorstehenden Umbau der Lichterfelder Allee durchgeführt werden.

    Stadteinwärts hört hinter der Max-Saberski-Allee der Radweg auf und wird als Gehweg Radfahrer frei fortgeführt.
    Da mitten auf diesem Gehweg mehrere Behinderungen durch Licht- und Ampelmasten sowie einer Bushaltestelle sich befinden, muss dringend mit der Diakonie gesprochen werden, deren Mitarbeiter in diesem Bereich auf der Straße parken. Denn auch hier muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Radweg auf der Straße geführt werden.
     
  2. Berliner Straße

    Die Berliner Straße besteht aus 2 Fahrspuren (Linksabbieger und Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur) sowie einer Spur zum Parken. Der Gehweg auf der südlichen Seite ist als Geh- und Radweg ausgeschildert. Aufgrund des großen Zuspruchs der neuen Geschäfte ist der Gehweg stark frequentiert.
    Seit die Schönower Straße als Umgehungsstraße ausgebaut wurde, werden keine 2 Fahrspuren mehr benötigt, da sich das Verkehrsaufkommen deutlich reduziert hat. Durch den Wegfall einer Spur kann der Radweg auf die Straße verlegt werden und so der Fuß- und Radverkehr getrennt werden. Herr Völkel hat bereits für die Einfädelung des Radverkehrs auf den Ruhlsdorfer Platz den neuen grünen Pfeil für Radfahrer vorgesehen.
     
  3. Ruhlsdorfer Platz

    Der Umbau des Ruhlsdorfer Platzes wird sich noch länger hinziehen, da die Lichterfelder Allee Vorrang haben wird. Da die derzeitige Situation sowohl für den Auto- als auch für den Radverkehr äußerst unübersichtlich ist, muss hier dringend mit einfachen Mitteln (Markierungsarbeiten) Klarheit geschaffen werden.
    Da durch das Spangensystem der Ruhlsdorfer Platz von der Lichterfelder Allee kommend überwiegend nur noch in Nord- Südrichtung befahren wird, kann die Geradeausspur und die Rechtsabbiegerspur zusammengefasst werden und auf der bisherigen Rechtsabbiegerspur ein Radweg für Geradeaus und Rechtsabbieger markiert werden. Dies wird auch das Einfahren von der Berliner Straße erleichtern.

    Gleiches gilt auch für den Verkehr von der Mahlower Straße kommend, auch hier ist die Rechtsabbiegerspur überflüssig geworden, sodass auch hier von dem Dönerstand aus, der Radverkehr auf der Straße geführt werden kann.
     
  4. Buschwiesen

    Der neu angelegte gemeinsame Rad-, Wander- und Reitweg durch die Buschwiesen ist in der derzeitigen Ausführung nicht verkehrssicher.
    Der Sand zwischen den beiden Fahrspuren muss durch einen festen Untergrund ersetzt werden, in der Ausführung wie in dem Probestück vor dem Reiterhof. Nur so kann ein Spurwechsel zum Überholen oder Ausweichen bei Gegenverkehr erfolgen. Auch ist er nicht behindertengerecht angelegt, da die Spurbreite nicht für Rollstuhlfahrer ausreicht und er aus der Sandspur nicht mehr herauskommt. Gleiches gilt für Kinderwagen, Rollatoren und Lastenräder. Es fehlt hier außerdem an Wegweisern (grün auf weiß).
     
  5. Ruhlsdorf Stahnsdorfer Straße

    Das Tempolimit auf der Stahnsdorfer Straße beträgt 80 kmh , obwohl es sich um eine „innerstädtische“ Straße handelt, mit einigen gefährlichen Ein-/Ausfahrten in Gewerbeeinheiten.
    Herr Völkel soll prüfen, wie die Geschwindigkeit reduziert werden kann (Änderung Ortsausgangsschild?)

    In Richtung Stahnsdorf muss zwischen der Ampel und dem Beginn des Zweirichtungsradweges auf der Gegenseite auf der Straße gefahren werden.
    Es muss einen Hinweis auf den Seitenwechsel für den Rad- und Autoverkehr geben.

    Entlang der Lärmschutzwand gibt es nur einen Trampelpfad zur Bushaltestelle.
    Hier sollte der Gehweg ertüchtigt werden.

    Der Radweg von Stahnsdorf kommend endet direkt vor der Lärmschutzwand.
    Geplant ist, den Radweg über die Mühlenbergstr. zu führen, trotz der steilen Rampe und dem fast rechtwinkeligem Abbiegen an deren Ende. Problematisch ist hier auch die fehlende Straßeneinsicht bei Auffahrt auf den Gehweg.

     
  6. Kreisverkehr Iserstraße

    Von Ruhlsdorf kommend besteht keine Möglichkeit entsprechend der Straßenverkehrsordnung sicher in die Iserstraße oder auch in die Ruhlsdorfer Straße abzubiegen.
    Der Radweg muss entsprechend der StVO vor dem Kreisverkehr eingeleitet werden, sodass er im Kreisverkehr geführt werden kann. Solange dies nicht umgesetzt wird und sowohl die Radfahrer als auch die Fußgänger entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr die Ruhlsdorferstr. und die Iserstr. queren müssen, muss der Autoverkehr sowohl bei der jeweiligen Einfahrt als auch Ausfahrt auf die Gefahrenquelle hingewiesen werden.
     
  7. Iserstraße

    Der Radweg auf der Iserstr. Ist relativ schmal, ein Überholen ist nur über den Gehweg möglich. Da Geh- und Radweg durch einen Grünstreifen mit Alleebäumen getrennt ist, ist dies problematisch und auch gefährlich, da auch der Gehweg recht schmal ist und man dadurch dicht an den Ausfahrten vorbei kommt.
    Eine Abordnung der Benutzungspflicht mit Tempo 30, was auch dem Wunsch der Anwohner entsprechen würde, wäre hier eine Möglichkeit. Ohne Tempo 30 befürchten die Herren Schmidt und Völkel, dass die Bauträgerlast dann für den abgeordneten Radweg auf die Stadt übergehen könnte. Herr Diehl hat auf das Gutachten zur Ruhlsdorfer Straße verwiesen, Herr Völkel prüft den Sachverhalt darauf hin, ob es auch auf die Iserstr. anwendbar ist.
     
  8. Oderstraße

    Am Kreisverkehr der Warthestr. wird der Radweg auf die Oderstr. geführt.
    Die Einfädelung des Radweges sollte dergestalt geändert werden, dass er erst hochbordig in die Oderstr. geführt wird, sodass die Radfahrer neben den Kraftfahrzeugen und nicht vor den Kraftfahrzeugen auf die Straße geführt werden (siehe auch Kreisverkehr Rudongstr.). Auch ist der Mittelstreifen zu entfernen, damit eine StVO-gerechte Breite der Fahrspur erreicht wird und nicht der Radfahrschutzstreifen mit genutzt werden muss. Im Falle der wenigen Linksabbieger kann dann wie bisher als Ausnahme über den Radfahrschutzstreifen gefahren werden, ebenso wie bei den Querungshilfen.

    Bei der Ausfahrt bzw. Einfahrt von Lidl wurde eine doppelte durchgezogene Linie zwischen den beiden Fahrspuren aufgebracht, um das jeweilige Linksabbiegen zu unterbinden. Leider vergebens.
    Herr Völkel prüft massivere Maßnahmen.
     
  9. Zeppelinufer

    Durch eine Baumaßnahme am Zeppelinufer wurde für die Ausfahrt von den Grundstücken der Radweg teilweise entwidmet und statt dessen ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet, mit der Folge, dass nur noch mit 5 Stundenkilometern dieser Bereich passiert werden darf.
    Herr Völkel prüft auch hier, ob es andere Maßnahmen gibt, um den Zustand für den Radverkehr wieder zu verbessern, z.B. eine Tempoanordnung von 20 kmh statt der Verkehrsberuhigung.

Wege in und um Teltow

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt