Straßenausbau in Ruhlsdorf

ADFC-Ortsgruppe hat für die Radwegproblematik eine Alternative!

Am 27.01.2021 hat die SVV diesem Vorschlag zugestimmt und die Verwaltung zur Umsetzung aufgefordert!

Wie der Presse zu entnehmen war, lässt die Breite der Trasse für die Landesstraße L794 in Ruhlsdorf keinen separaten Radweg wie gerade im weiteren Verlauf in Teltow gebaut zu. Und nicht jeder Radfahrer fühlt sich verständlicherweise auf einem an der Fahrbahn verlaufenden Radstreifen sicher.

Die ADFC-Ortsgruppe hat eine Variante für einen zusätzlichen von der Landesstraße unabhängigen Radweg zwischen OT Ruhlsdorf und Teltow als Ergänzung zum Ausbau der Landesstraße erarbeitet. Diese verkehrsarme Route beginnt in der Dorfstraße in Ruhlsdorf, führt dann östlich am OT Ruhlsdorf vorbei und erschließt über Blumensiedlung und Mühlendorf die Anne-Frank-Grundschule, das Kant-Gymnasium und den S-Bahnhof Teltow-Stadt.

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Vorab noch eine allgemeine Bemerkung: Generell ist es neben dem Radwegeausbau an den Hauptstraßen wichtig, Alternativen für Radfahrer abseits der Magistralen anzubieten. Nur so kann man die Mitbürger zum Umstieg auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel gewinnen und als Politik einen Beitrag zur Lösung der immer größer werdenden Verkehrsprobleme auf den Straßen der Stadt leisten.

P R E S S E M I T T E I L U N G
Stellungnahme zum Artikel: „Gefährlicher Weg zur Schule“, PNN online vom 10. April 2019

Straßenausbau in Ruhlsdorf: ADFC fordert Radweg-Alternative

„Die jetzige Diskussion in Ruhlsdorf zum Ausbau der Ortsdurchfahrt ist zu einseitig. Beide Alternativen, Radstreifen und gemeinsamer Geh- und Radweg sind für Radfahrer schlecht“, so Markus Jurziczek, Sprecher des Teltower ADFC.  „Wir wollen daher einen von der Landesstraße unabhängigen Radweg zwischen OT Ruhlsdorf und Teltow als Ergänzung zum Ausbau der Landesstraße“, fordert er.

„Ob man sich die enge Straße mit LKW und Autos bei angepeilten 50 km/h teilen muss, oder den zu engen Fußweg mit Fußgängern: In beiden Fällen sind Konflikte vorprogrammiert, die Radfahrer abschrecken“, so Jurziczek weiter. Aufgrund des engen Platzes wird man auf dieser Straße planerisch keine bessere Lösung finden. Daher soll ein unabhängiger Radweg Ruhlsdorf und Teltow verbinden. Diese verkehrsarme Route beginnt in der Dorfstraße in Ruhlsdorf, führt dann östlich am OT Ruhlsdorf vorbei, und erschließt über Blumensiedlung und Mühlendorf die Anne-Frank-Grundschule, das Kant-Gymnasium und den S-Bahnhof Teltow-Stadt, exklusiv für Radfahrer.

Dazu wären nur wenige Meter neuer Radweg erforderlich, ansonsten könnte die Verbindung über verkehrsarme Anwohnerstraßen geleitet werden. „Unsere Forderung richtet sich hier an die Politik, vornehmlich in Teltow. Denn ein solcher Radweg liegt nach geltender Gesetzeslage in der Verantwortung der Stadt. Es wären eigenständige Planungen notwendig, aber eine Biomalzspange bekommt die Stadt ja auch hin“, macht der Sprecher der Ortsgruppe des ADFC Teltow klar.

 Mit einem solchen, vom Autoverkehr weiträumig getrennten Radweg könnte man Menschen aller Altersgruppen ein sicheres und attraktives Angebot machen, um OT Ruhlsdorf mit Teltow auf dem Fahrrad zu verbinden. „Wenn auf der L794 im Ortsteil Ruhlsdorf (Teltower Straße) dann auch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h durch die Teltower Verkehrsbehörde angeordnet wird, ist ein Kompromiss Anbetracht der verfügbaren Straßenbreite gefunden“, glaubt der ADFC.

WoRi 19.04.2019

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https://teltow.adfc.de/neuigkeit/strassenausbau-in-ruhlsdorf

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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